Nominierungsfrist
01. März - 30. Juni
Fachbereich
Geistes- und Kulturwissenschaften
Wer kann nominiert werden?
Die für die Preisverleihung vorgeschlagenen Autorinnen oder Autoren sollen am Tag der Einreichungsfrist nicht älter als 35 Jahre sein. Die vorgeschlagenen Arbeiten sollen von einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg als wissenschaftliche Leistung angenommen und in den jeweils vergangenen zwei Jahren publiziert oder zur Publikation eingereicht worden sein. Eine Teilung des Preises auf mehrere Personen ist nicht möglich.
Wer darf vorschlagen?
- alle Mitglieder der Philosophisch-historischen Klasse der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
- die Leitung aller wissenschaftlichen Einrichtungen der Universitäten in Baden-Württemberg (Rektorate, Dekanate, Geschäftsführende Direktoren, Institutsleitungen)
- die Leitung aller außeruniversitären Forschungsinstitutionen Baden-Württembergs (Geschäftsführende Direktoren)
- Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen
Was muss eingereicht werden?
- Begründung des Vorschlags von maximal zwei Seiten
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- preiswürdige Arbeit
Die Unterlagen sollten als eine PDF-Datei an hadw@hadw-bw.de geschickt werden.
Wann wird entschieden?
Die Akademie gibt ihre Entscheidung Anfang des Jahres bekannt. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger sowie deren Mentorin oder Mentor werden schriftlich über das Ergebnis benachrichtigt.