Nominierungsfrist
01. März - 30. Juni
Fachbereich
Geistes-, Natur- und Ingenieurwissenschaften
Wer kann nominiert werden?
Prämiert werden besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich in den Geisteswissenschaften habilitieren oder die Leitung einer Forschungsgruppe in der Natur- und Ingenieurwissenschaften innehaben und sich in der Regel auf eine Professur vorbereiten. Es wird besonders derjenige wissenschaftliche Nachwuchs ausgezeichnet, der eine Brücke zwischen verschiedenen Wissenschaftskulturen schlägt. Beurteilt werden dabei die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen.
Die für die Preisverleihung vorgeschlagenen Personen sollen nicht älter als 40 Jahre sein. Sind mehrere Kandidatinnen und Kandidaten zu gleichen Teilen an der Arbeit maßgeblich beteiligt, dann kann der Preis diesen zu gleichen Teilen zugesprochen werden.
Wer darf vorschlagen?
- alle Mitglieder der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
- die Leitung aller wissenschaftlichen Einrichtungen der Universitäten in Baden-Württemberg (Rektorate, Dekanate, Geschäftsführende Direktoren, Institutsleitungen)
Was muss eingereicht werden?
- Begründung des Vorschlags von maximal zwei Seiten
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- preiswürdige Arbeit bzw. Exposé über die bisherigen Forschungsleistungen
Die Unterlagen sollten als eine PDF-Datei an hadw[at]hadw-bw.de geschickt werden.
Wann wird entschieden?
Die Akademie gibt ihre Entscheidung Anfang des Jahres bekannt. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger sowie deren Mentorin oder Mentor werden schriftlich über das Ergebnis benachrichtigt.