Der Landesforschungspreis wurde bis zum Jahr 2011 nahezu ausnahmslos jährlich vergeben. Danach folgte eine Umstrukturierung, infolge derer der Preis erst wieder im Jahr 2014 vergeben werden konnte. Seitdem wird der Landesforschungspreis im jährlichen Wechsel mit dem Landeslehrpreis (externer Link) vergeben.
Potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten werden durch die Wissenschaftsinstitutionen des Landes vorgeschlagen. Über die Vergabe entscheidet eine interdisziplinäre Jury bestehend aus renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Präsidentinnen oder Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Akademie hat den Vorsitz der Jury inne.
Der Preis kann an mehrere Personen gleichzeitig vergeben werden.