Ausschreibung vorbehaltlich der rechtzeitigen Mittelfreigabe seitens der Zuwendungsgeber im Jahre 2022
Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften, den historischen Rechtswissenschaften sowie Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser wissenschaftlichen Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung kultureller Überlieferungen von übergeordneter fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.
Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rund 70 Millionen Euro jährlich gefördert. Mit diesen Mitteln werden derzeit 132 Projekte in 191 Arbeitsstellen finanziert.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und institutioneller Anbindung in Deutschland können sich (als Einzelantragstellende oder zusammen mit einem oder mehreren Mitantragstellenden) bei einer der aufgeführten Akademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben. Es muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den folgenden Voraussetzungen und Kriterien für die Antragstellung im Akademienprogramm entsprechen.
Voraussetzungen für die Antragstellung
- Das Vorhaben muss von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischen Interesse sein.
- Die Antragstellung ist auf Projekte in den eingangs genannten Wissenschaftsbereichen beschränkt.
- Der Antrag muss sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen.
- Der Antrag muss in thematischer und methodischer Hinsicht den jeweils aktuellen Stand der Forschung berücksichtigen und über wissenschaftliches Innovationspotential verfügen.
- Es muss sich um langfristige Vorhaben handeln, deren Struktur modular aufgebaut ist und die im Rahmen der Laufzeit abgeschlossen werden. Die Projektmodule müssen zeitlich und inhaltlich abschließbar sein.
- Die Laufzeit der Projekte muss auf mindestens 12 und höchstens 25 Jahre angelegt sein.
- Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro.
- Die Einbindung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie die Weiterqualifizierung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt müssen gewährleistet sein.
- Aufgenommen werden nur Vorhaben, die nicht zweckmäßiger von einer Hochschule, einer anderen Forschungseinrichtung oder durch eine andere Organisation durchgeführt werden können.
- Die geförderten Projekte werden wissenschaftlich von einer Akademie verantwortet; sie können in enger, nach Möglichkeit auch international aufgestellter Kooperation zusammen mit anderen Akademien, Universitäten sowie außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden.
- Die Einbeziehung der Digital Humanities in methodischer Hinsicht wird ausdrücklich erwartet. Es müssen fundierte Konzepte und Strategien für die Bereitstellung digitaler Ressourcen und Informationsangebote sowie für digitale Bearbeitungs- und Publikationskonzepte eingereicht werden.
Antragsverfahren und Kriterien für die Antragstellung
Das Verfahren ist mehrstufig. Die Bewerbung geschieht zunächst in Form eines kurzen Vorantrags an die gewählte Akademie. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden aufgefordert, vor Einreichung des Vorantrags ein beratendes Gespräch mit dieser Akademie zu führen. Voranträge (Umfang ca. fünf Seiten, bei Schriftgrad 11 pt., 1,2-zeilig) können ab sofort bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften eingereicht werden. Die Bewerbung von Wissenschaftlerinnen ist ausdrücklich erwünscht.
Die Anträge müssen bis zum 31. 01. 2022 bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften eingegangen sein. Einreichungen sind digital in einer einzigen PDF oder in Papierform möglich.
Der Vorantrag muss das Projektkonzept, die Notwendigkeit seiner langfristigen Verfolgung und die geplante Durchführungsweise erkennen lassen und folgende Angaben enthalten:
- Name mit akademischem Grad, Dienststellung und Geburtsdatum der Antragstellerin/des Antragstellers/der Antragstellenden, Name der Forschungseinrichtung, Fakultät/Fachbereich/Institut, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse
- Genaue Benennung des Vorhabens (ca. zwei Zeilen)
- Fachgebiet und spezielle wissenschaftliche Arbeitsrichtung des Vorhabens
- Kurzzusammenfassung des Projekts und des Forschungsziels
- Angaben zum Stand der Forschung und zu eigenen Vorarbeiten
- Darstellung von Methodik und Erkenntnisziel des Vorhabens
- Angaben zur Gesamtdauer und zum geplanten Beginn des Projekts
- Informationen zur Arbeits-, Zeit- und Finanzplanung des Vorhabens
- Angaben zur inhaltlichen und zeitlichen Modularisierung des Projekts
- Informationen zur Anzahl und Wertigkeit der vorgesehenen Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Höhe der benötigten Sachmittel
- Kurzdarstellung der Anbindung an eine Universität oder ein außeruniversitäres Forschungsinstitut
- Angaben zu weiteren Kooperationspartnerinnen und -partnern
- Hinweise zu Qualifizierungsmaßnahmen für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie zu einem langfristig orientierten Weiterqualifizierungskonzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts
- Informationen über die Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die universitäre Lehre
- Erklärung, ob bereits bei einer anderen Akademie ein Vorantrag gestellt wurde oder gestellt wird und ob für das Vorhaben auch Mittel anderer Stellen beantragt wurden oder werden
- Vorlage eines Digital Humanities-Konzepts sowie eines ersten Entwurfs für einen Datenmanagementplan, der besonders
- Überlegungen zur digitalen Langzeitarchivierung und der Bereitstellung und Nachnutzbarkeit der digitalen Forschungsdaten beinhaltet Überlegungen zur Wissenschaftskommunikation des Projekts
Zusätzlich zum Vorantrag sind Lebensläufe der Antragstellerinnen und Antragsteller mit Publikationsliste (nicht mehr als eine DIN-A 4-Seite) und Angaben zu derzeitigen Drittmittelprojekten einzureichen. Über die Umfangsbegrenzung und die formale Gestaltung von Neuanträgen im Akademienprogramm informiert ein gesondertes Merkblatt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften.