Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften, den historischen Rechtswissenschaften sowie Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser wissenschaftlichen Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung kultureller Überlieferungen von übergeordneter fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.
Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rund 75 Millionen Euro jährlich gefördert. Mit diesen Mitteln werden derzeit 131 Projekte an 192 Arbeitsstellen (externer Link) finanziert.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und institutioneller Anbindung in Deutschland können sich (als Einzelantragstellende oder zusammen mit einem/einer oder mehreren Mitantragstellenden) bei einer der aufgeführten Akademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben. Es muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den folgenden Voraussetzungen und Kriterien für die Antragstellung im Akademienprogramm entsprechen.
Voraussetzungen für die Antragsstellung
- Das Vorhaben muss von überregionaler Bedeutung sein und im gesamtstaatlichen wissenschaftspolitischen Interesse liegen.
- Die Antragstellung ist auf Vorhaben in den eingangs genannten Wissenschaftsbereichen beschränkt.
- Das Vorhaben muss sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen.
- Es muss in thematischer und methodischer Hinsicht den jeweils aktuellen Stand der Forschung berücksichtigen und über wissenschaftliches Innovationspotential verfügen.
- Es muss sich um ein modular aufgebautes langfristiges Vorhaben handeln (mindestens 12 und höchstens 25 Jahre), das innerhalb der geplanten Gesamtlaufzeit abgeschlossen werden kann. Daueraufgaben sind nicht förderfähig.
- Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro.
- Eine Weiterqualifizierung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders in frühen Karrierephasen muss gewährleistet sein.
- Die Einbeziehung der Digital Humanities und die Ausarbeitung eines entsprechenden Konzepts sind Voraussetzung.
- Aufgenommen werden nur Vorhaben, die nicht zweckmäßiger von einer Hochschule, einer anderen Forschungseinrichtung oder durch eine andere Organisation durchgeführt werden können.
Anträge, die die Diversität des Wissenschaftssystems und seines Personals befördern, sind ausdrücklich erwünscht.
Antragsverfahren und Kriterien für die Antragstellung
Das Verfahren vollzieht sich in zwei Stufen innerhalb eines zweijährigen Begutachtungs- und Auswahlzyklus. Zunächst ist ein Vorantrag an die Akademie zu stellen (Umfang maximal bis zu 10 Seiten inklusive Anhang, bei Schriftgrad 11 pt., 1,2-zeilig) Die Akademie prüft den Vorantrag und die Möglichkeit der Übernahme in ihre wissenschaftliche und organisatorische Betreuung.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden aufgefordert, vor Einreichung des Vorantrags ein beratendes Gespräch mit der Heidelberger Akademie der Wissenschaften zu führen. Die Bewerbung von Wissenschaftlerinnen ist ausdrücklich erwünscht.
Die Anträge müssen bis zum 31.01.2024 bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften eingegangen sein. Einreichungen sind digital in einer einzigen PDF einzureichen.
Der Vorantrag muss das Projektkonzept, die Notwendigkeit seiner langfristigen Verfolgung und die geplante Durchführungsweise erkennen lassen und folgende Angaben enthalten:
- Name, fachliche und institutionelle Anbindung der Antragstellenden
- Titel, Fachgebiet und spezielle wissenschaftliche Ausrichtung des Vorhabens
- beabsichtigte Laufzeit sowie Sach- und Personalausstattung
- Kurzbeschreibung des Forschungsgegenstands (ggf. Beschreibung des zu erschließenden Bestands) und Forschungsmethode inkl. erster Überlegungen für ein Digital Humanities-Konzept
- Lebensläufe der Antragstellenden mit Publikationsliste (nicht mehr als eine DIN-A 4-Seite pro Person) und Angaben zu laufenden Drittmittelprojekten.
Über die Umfangsbegrenzung und die formale Gestaltung von Neuanträgen im Akademienprogramm informiert ein gesondertes Merkblatt (PDF).