Landesforschungspreis und Preis für mutige Wissenschaft des Landes Baden-Württemberg 2020

Logos des Landesforschungspreises und des Preises für mutige Wissenschaft liegen nebeneinander auf hellgelben Hintergrund. Darunter steht "Jetzt bewerben! Bis 31. Juli 2020". Links das Logo des LFP: Blaues Band, das in einer Schlaufe liegt, darunter schwarze Schrift "Landesforschungspreis Baden-Württemberg" rechts das Logo des PfmW: Blaues Band, das sich in Schlaufen um sich selbst windet, darunter schwarze Schrift "Preis für mutige Wissenschaft Baden-Württemberg"
Ausschreibung

I. Landesforschungspreis

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergibt seit 1989 den Forschungspreis des Landes Baden-Württemberg. Der Forschungspreis ist mit 200.000 Euro dotiert: Der Preis ist geteilt in einen Preis für Grundlagenforschung (100.000 Euro) und einen Preis für angewandte Forschung (100.000 Euro). Die beiden Hälften können jeweils ungeteilt an einen oder geteilt an mehrere Forscherinnen oder Forscher vergeben werden.

Mit dem Preis sollen herausragende Leistungen von Forscherinnen und Forschern an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg ausgezeichnet werden. Das Preisgeld ist für die weitere wissenschaftliche Arbeit der Preisträgerinnen und Preisträger bestimmt.

Bei der Förderung geht es nicht um die Würdigung des Lebenswerks, sondern um die Anerkennung von - auch im internationalen Rahmen - herausragenden Forschungsarbeiten einer Wissenschaftlerin oder eines Wissenschaftlers ohne Rücksicht auf die jeweilige Fachdisziplin. Entscheidungskriterien sind allein Qualität und Exzellenz der Forschungsleistung.

Im Bereich der Grundlagenforschung soll es sich um eine Leistung handeln,

  •  die einen für das Fach wesentlichen Erkenntnisfortschritt gebracht hat,
  • die durch hohe Originalität und Kreativität ausgezeichnet ist,
  • die als folgenreich für die wissenschaftliche Entwicklung eingeschätzt werden darf und
  • die deshalb internationale Anerkennung gefunden hat oder finden wird.

Für die angewandte Forschung müssen

  • das Innovationsniveau,
  • die Anwendungsmöglichkeiten, die die Forschungsergebnisse eröffnen und
  • die Marktfähigkeit etwaiger Folgeprodukte den Ausschlag geben.
  • Reine Produktinnovationen im Sinne „klassischer Ingenieurleistungen“ werden nicht berücksichtigt.

Für beide Preise ist darauf zu achten, dass die oder der Vorgeschlagene eine Schlüsselrolle bei der Gewinnung der preiswürdigen Erkenntnisse gespielt hat. Die Vorschlagsberechtigten werden gebeten, zu diesen Gesichtspunkten explizit Stellung zu nehmen.

Das Vorschlagsrecht haben die Fakultäten der Universitäten und des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), die Pädagogischen Hochschulen, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und die wissenschaftlichen Organisationen sowie die Mitglieder des Auswahlausschusses. Die Vorschläge sind direkt an die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu richten. Sie müssen enthalten:

Deckblatt
1. Kurze, allgemeinverständliche Zusammenfassung der Forschungsleistungen (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)

2. Wissenschaftliche Beurteilung der Forschungsleistung in vergleichender nationaler und internationaler Perspektive

3. Wissenschaftlichen Lebenslauf der Forscherin / des Forschers

4. Liste der Schlüsselpublikationen (max. 10)

5. Liste der eingeworbenen Drittmittel

Einrichtungen, die mehrere Vorschläge einreichen, werden gebeten, eine diesbezügliche Reihung vorzunehmen.

 

II. Preis für mutige Wissenschaft

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg vergibt seit dem Jahr 2016 den Preis für mutige Wissenschaft. Mit dem Preis sollen exzellente Forscherinnen und Forscher in Baden-Württemberg gewürdigt werden, die ausgetretene Wege verlassen haben und die im Rahmen ihrer Forschung Wagnisse eingegangen sind. Der Preis soll ein Signal dafür setzen, wie sehr innovative Wissenschaft davon lebt, dass Forscherinnen und Forscher Vorhaben verfolgen, die auch die Gefahr des Scheiterns beinhalten.

Der Preis für mutige Wissenschaft ist mit 30.000 Euro dotiert. Der Preis kann geteilt an mehrere Forscherinnen und Forscher vergeben werden.

Der Preis wird an außergewöhnliche Forscherinnen und Forscher vergeben,

  • die sich wissenschaftlich riskanten Projekten gewidmet haben bzw. widmen und die gegen die Erwartungen aus dem Fachbereich Erfolge erzielt haben,
  • die sich auf dem Weg zu wissenschaftlichen Erfolgen gegen Widerstände durchgesetzt haben (wie etwa abgelehnte Stipendien oder Anträge auf Finanzierung von Publikationsvorhaben),
  • die an einem vielversprechenden wissenschaftlichen Ansatz arbeiten oder gearbeitet haben, dessen Ergebnis auf Vorarbeiten beruht, die in einem wissenschaftlich produktiven Sinne zwar „gescheitert“ sind, aber gerade dadurch neue Erkenntnisse und Forschungswege ermöglicht haben.

Die für den Preis vorgeschlagenen Forscherinnen und Forscher sollen eine erfolgreiche Promotion vorweisen können und zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht älter als 45 Jahre sein.

Das Preisgeld ist für die weitere wissenschaftliche Arbeit der Preisträgerinnen / Preisträger bestimmt.

Das Vorschlagsrecht haben staatlich und staatlich anerkannte Hochschulen, die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und die wissenschaftlichen Organisationen sowie die Mitglieder des Auswahlausschusses. Zudem sind Einzelpersonen vorschlagsberechtigt. Weiterhin ist eine Eigenbewerbung möglich. Bei Eigenbewerbungen kann es ggf. schwierig sein, eine wissenschaftliche Beurteilung durch eine Hochschullehrerin bzw. durch einen Hochschullehrer zu erhalten. Aus diesem Grund kann bei Eigenbewerbungen daher ggf. darauf verzichtet werden.

Die Vorschläge sind unmittelbar an die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu richten.

Deckblatt
1. Zusammenfassung: Kurze, allgemeinverständliche Begründung des Antrags (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) (Was ist mutig an Ihrer Forschung? Warum wird sich dieser Weg durchsetzen?)

2. Wissenschaftliche Beurteilung der außergewöhnlichen Leistungen in vergleichender nationaler und internationaler Perspektive durch eine Hochschullehrerin / einen Hochschullehrer (ggf. bei Eigenbewerbungen nicht erforderlich)

3. Wissenschaftlicher Lebenslauf

4. Publikationsliste (max. 10)

5. Liste der eingeworbenen Drittmittel

6. Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch den erfolgreichen Abschluss eines Promotionsverfahrens

 

Die Anträge (Deckblatt und Anlagen) müssen elektronisch als ein pdf-Dokument an wissenschaftspreise@mwk.bwl.de übermittelt werden. Einreichungsfrist für beide Ausschreibungen: Freitag, 31. Juli 2020 Verspätet eingegangene Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Ausschreibung als PDF

Hier geht es zur Ausschreibungsseite des MWK Baden-Württemberg