Ausführungsbestimmungen

Basierend auf der Satzung, der Geschäftsordnung und der Statusschrift der Heidelberger Akademie der Wissenschaften werden im Folgenden durch den Vorstand Ausführungsbestimmungen für das Akademie-Kolleg festgelegt.

1. Das Akademie-Kolleg

Entsprechend der Statusschrift der Heidelberger Akademie der Wissenschaften soll das Akademie-Kolleg den Dialog zwischen jungen und erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern befördern. Verbindlich ist die Schreibweise Akademie-Kolleg in allen Schriftstücken, auch in elektronischer Form, zu führen.

2. Angehörige des Akademie-Kollegs

Dem Akademie-Kolleg gehören ehemalige WIN-Kollegiatinnen und -kollegiaten, Preisträgerinnen und Preisträger der Stiftungspreise der Heidelberger Akademie der Wissenschaften und durch Wahl der Klassen berufene Personen an. Die Kollegiatinnen und Kollegiaten sind über ihre Mitgliedschaft in Schriftform zu verständigen.

  • WIN-Kollegiatinnen und -kollegiaten: Mit dem Abschluss der Förderung im WIN-Programm der Heidelberger Akademie der Wissenschaften ist automatisch eine Mitgliedschaft im Akademie-Kolleg verbunden.
  • Preisträgerinnen und -träger: Die Mitgliedschaft beginnt automatisch mit der Verleihung des Preises bei der Jahresfeier.
  • Gewählte Kollegiatinnen und Kollegiaten: Diese können von der fachlich zuständigen Klasse gewählt werden. Nähere Ausführungen enthält die Geschäftsordnung der Akademie.

3. Dauer der Mitgliedschaft

Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt laut Satzung der Akademie 5 Jahre. Die Mitgliedschaft im Kolleg kann auf Antrag einmalig um weitere 5 Jahre bis zu einem Alter von max. 45 Jahren verlängert werden. Die Mitgliedschaft endet nach Erreichen der Frist zum Jahresende.

Der Antrag auf Verlängerung der Mitgliedschaft ist eigeninitiativ und schriftlich in Berichtsform an die Sprecherin oder den Sprecher der Kollegiatinnen und Kollegiaten zu stellen. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Beendigung der Mitgliedschaft einzubringen. Eine Verlängerung ist abhängig von aktiver Teilnahme am Akademieleben. Über die Verlängerung der Mitgliedschaft beschließt die Versammlung des Akademie-Kollegs mit einfacher Mehrheit. Wird kein Verlängerungsantrag gestellt oder keine Verlängerung beschlossen, endet die Mitgliedschaft automatisch nach 5 Jahren zum Jahresende.

4. Ausschluss von Mitgliedern

Der Ausschluss von Kollegiatinnen und Kollegiaten erfolgt analog zu jenem von Akademie-Mitgliedern (siehe Satzung).

5. Sprechergremium

Das Akademie-Kolleg wird durch ein Sprechergremium vertreten. Das Sprechergremium wird auf zwei Jahre gewählt. Die Kollegiatinnen und Kollegiaten wählen aus ihrem Kreis eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter aus. Die beiden Personen sollten nach Möglichkeit fachlich beide Klassen der Akademie repräsentieren.

Das Sprechergremium ist für die Organisation der Veranstaltungen des Akademie-Kollegs und die Kommunikation / Abstimmung mit der Geschäftsstelle verantwortlich. Von Seiten der Akademie-Mitglieder sind die vier WIN-Koordinatorinnen und -Koordinatoren erste Ansprechpartner für das Sprechergremium.

6. Versammlung des Kollegs

Die Kollegiatinnen und Kollegiaten treffen sich vierteljährlich in den Räumen der Akademie. Das Rahmenthema und Programm jedes Treffens schlägt das Sprechergremium den Kollegiatinnen und Kollegiaten vor.

7. Teilnahme an Sitzungen der Akademie

Mitglieder des Akademie-Kollegs sind zu allen wissenschaftlichen Sitzungen der Akademie zugelassen. Sie sind zur Jahresfeier der Akademie eingeladen (siehe Satzung).

8. Aufwandsentschädigung

Als Aufwandsentschädigung können Reisekosten zu den Sitzungen bei der Akademie beantragt werden.

9. Änderungen der Ausführungsbestimmungen

Änderungen dieser Ausführungsbestimmungen bedürfen eines Beschlusses durch den Vorstand der Akademie. Im Vorfeld wird eine Stellungnahme des Sprechergremiums erbeten.

Stand 30. Juli 2019