Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristig angelegten geisteswissenschaftlichen Grundlagenforschung. Geisteswissenschaften im Verständnis des Akademienprogramms schließen die Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften ein. Auch Grenzfragen zwischen Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale, vom Wissenschaftsrat bestätigte Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung der kulturellen Überlieferung.
Kriterien für die Antragstellung
- Die Anträge müssen von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischen Interesse sein.
- Die Antragstellung ist auf Projekte in den in Absatz 1 genannten Wissenschaftsbereichen beschränkt.
- Die Anträge müssen sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen.
- Es muss eine enge Verbindung mit der aktuellen Forschung bestehen.
- Es muss sich um langfristige, aber abschließbare Vorhaben handeln, deren Planung modular aufgebaut ist.
- Die Laufzeit der Projekte kann auf einen Zeitraum von mindestens 12 und maximal 25 Jahren angelegt sein.
- Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro.
- Die Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Qualifizierung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt müssen gewährleistet sein.
In das Akademienprogramm können Vorhaben aufgenommen werden, die nicht zweckmäßiger von einer Hochschule, einer anderen Forschungseinrichtung oder in einer anderen Organisationsform durchgeführt werden können. Im Akademienprogramm geförderte Projekte werden wissenschaftlich von einer Akademie verantwortet; sie können in enger Kooperation mit einer Universität sowie einer oder mehreren wissenschaftlichen Einrichtung/en durchgeführt werden. Im Rahmen des Akademienprogramms ist die Kooperation zwischen Akademien, Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen besonders erwünscht. Es werden ein digitales Bearbeitungs- und Publikationskonzept sowie Überlegungen zur Langzeitarchivierung erwartet.
Informationen zur Antragstellung
Das Verfahren ist mehrstufig. Die Bewerbung geschieht zunächst in Form eines kurzen Vorantrags an die gewählte Akademie. Die Antragsteller/innen werden aufgefordert, vor Einreichung des Vorantrags ein beratendes Gespräch mit dieser Akademie zu führen. Voranträge (max. 5 DIN A4-Seiten) können ab sofort bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften eingereicht werden. Die Bewerbung von Wissenschaftlerinnen ist ausdrücklich erwünscht. Die Anträge müssen bis zum 31. 01. 2020 bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften eingegangen sein. Einreichungen sind digital in einer einzigen PDF oder in Papierform möglich.
Der Vorantrag sollte das Projektkonzept, die Notwendigkeit seiner langfristigen Verfolgung und die geplante Durchführungsweise erkennen lassen und folgende Angaben enthalten:
- Name mit akademischem Grad, Dienststellung und Geburtsdatum der Antragstellerin/des Antragstellers
- Name der Forschungseinrichtung, Fakultät/Fachbereich/Institut, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse
- Genaue Benennung des Vorhabens (ca. zwei Zeilen)
- Fachgebiet und spezielle wissenschaftliche Arbeitsrichtung des Vorhabens
- Kurzbeschreibung des Projekts und des Forschungsziels (ca. fünf bis zehn Zeilen)
- Ggf. Anbindung an eine Universität oder ein Forschungsinstitut
- Angaben zum Stand der Forschung und zu eigenen Vorarbeiten
- Gesamtdauer und geplanter Beginn des Projekts
- Anzahl und Wertigkeit der vorgesehenen Mitarbeiterstellen und Höhe der benötigten Mittel (aufgeteilt in einen Personal- und Sachmittelansatz)
- Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts
- Erklärung, ob bereits bei einer anderen Akademie ein Vorantrag gestellt wurde oder gestellt wird und ob für das Vorhaben auch Mittel anderer Stellen beantragt wurden oder werden
- Hinweise zum Einsatz von computergestützten Methoden
Zusätzlich zum Vorantrag ist ein Lebenslauf der Antragstellerin/des Antragstellers mit Publikationsliste (nicht mehr als eine DIN A4-Seite) und Angaben zu derzeitigen Drittmittelprojekten einzureichen sowie ein Datenmanagementplan (nicht mehr als eine DIN A4-Seite).
Die Akademie prüft den Vorantrag und die Möglichkeit der Übernahme in ihre wissenschaftliche und organisatorische Betreuung. Die Autorinnen und Autoren der in die engere Wahl gekommenen Voranträge werden von der Akademie gebeten, einen ausführlichen Antrag (max. 25 Seiten) zu stellen. Dieser wird durch nationale und internationale Fachgutachterinnen und Fachgutachter bewertet und im Falle eines positiven Votums der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften zur Aufnahme in das Förderprogramm vorgelegt. Im Falle der Bewilligung übernimmt die Akademie das Projekt in ihre Trägerschaft und betreut es durch eine wissenschaftliche Kommission.
Ansprechpartnerin:
Dr. Dieta Svoboda-Baas
Leiterin Referat Wissenschaft und Digitale Infrastruktur
Tel: 06221 / 54 35 46
E-Mail: dieta.svoboda-baas@hadw-bw.de
Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Karlstraße 4, 69117 Heidelberg
www.hadw-bw.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften.