Ombudspersonen

Ombudsperson Gute wissenschaftliche Praxis

Prof. Dr. Joachim Friedrich Quack

Ombudsperson seit 2024

Zuständigkeiten und Aufgaben dieser Ombudsperson

Zur Beratung, Vorprüfung und Schlichtung von Konfliktfällen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis hat die Akademieleitung aus der Mitte der Mitglieder eine neutrale und persönlich integre Ombudsperson bestimmt. Die Ombudsperson hat insbesondere die Aufgabe, bei einem an sie herangetragenen Verdacht auf Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis den Beteiligten als Ansprechpartner unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit beratend zur Verfügung zu stehen. Zudem wird die Ombudsperson die Aufklärung des Sachverhalts betreiben, je nach Ergebnis weitere Schritte einleiten und die Kommission Gute wissenschaftliche Praxis hinzuziehen.

 
Ombudsperson Partnerschaftliches Miteinander

Dr. Dirk Fonfara

Ombudsperson seit 2026

Zuständigkeiten und Aufgaben dieser Ombudsperson

Die Ombudsperson „Partnerschaftliches Miteinander“ wird einvernehmlich von Personalrat und Vorstand für eine Amtszeit von vier Jahren benannt. Zur Beratung, Vorprüfung und Schlichtung von Konfliktfällen in Fragen von Mobbing, Diskriminierung, Stalking, sexueller Belästigung o.ä. kann sie jederzeit angesprochen werden. Auch sie steht unter der Wahrung strikter Vertraulichkeit beratend zur Verfügung. Fälle, die nicht von der Ombudsperson geklärt werden können, leitet sie an die Kommission für partnerschaftliches Verhalten weiter.