Die Heidelberger Akademie der Wissenschaften fördert seit mehr als zehn Jahren herausragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Baden-Württemberg durch finanzielle Unterstützung und wissenschaftliche Beratung bei der Ausrichtung von Konferenzen. Ziel ist es, jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, in eigener Verantwortung und voller Unabhängigkeit internationale, interdisziplinäre wissenschaftliche Konferenzen auszurichten. Die Akademie stellt hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung, unterstützt bei der Organisation und bietet auch wissenschaftlichen Rat an. Die Konferenzen sollen, dem Selbstverständnis der Akademie entsprechend, dem wissenschaftlichen Gespräch über Fachgrenzen hinweg dienen und müssen deshalb thematisch interdisziplinär ausgerichtet sein. Für das Jahr 2019 werden insgesamt drei interdisziplinäre Nachwuchskonferenzen ausgeschrieben.
Rahmenbedingungen
Bei einer Antragstellung müssen Sie
- promoviert sein,
- nicht älter als 40 Jahre sein,
- an einer Forschungsinstitution in Baden-Württemberg arbeiten,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht auf eine Lebenszeitprofessur berufen sein.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von derzeit laufenden WIN-Teilprogrammen sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Gleiches gilt für Nachwuchskräfte aus den Forschungsstellen des Akademienprogramms.
Antragstellung
Der Antrag, und somit die Konferenz, muss in sich interdisziplinär angelegt sein. Im Rahmen des Antrags muss dargelegt werden, welches Thema behandelt werden soll und wie dies nur durch eine interdisziplinär ausgerichtete Konferenz möglich ist. Neben der inhaltlichen Beschreibung muss im Anhang ein Konferenzplan vorgelegt werden. Referentinnen und Referenten, die eingeladen werden sollen, müssen angeführt, aber noch nicht angefragt sein.
- Die Fördersumme beträgt je Konferenz max. 11.000 Euro.
- Die Mittel müssen innerhalb des Haushaltsjahres 2019 ausgegeben werden.
- Es können Reisemittel, Sachmittel (bspw. Konferenzmaterial) und Mittel für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte beantragt werden, jedoch keine Mittel für wissenschaftliches Personal. Die Akademie übernimmt für Referierende grundsätzlich keine Honorare. Die Reisekosten werden nach dem badenwürttembergischen Landesreisekostengesetz erstattet.
- Die Tagung muss in den Räumen der Akademie durchgeführt werden. Für die Benutzung der Räume fallen keine Kosten an. Der Hörsaal der Akademie ist für ca. 60 – 80 Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer ausgerichtet. Es sollten nicht mehr als vier Konferenztage vorgesehen werden. Die Tagung kann nicht über ein Wochenende geplant werden. Bei der Beantragung ist die Angabe eines gewünschten Zeitraumes ausreichend, eine Abstimmung des Termins mit der Akademie wird im Fall einer Bewilligung vorausgesetzt.
- Falls ein Tagungsband erscheinen soll, würde dieser entweder für pauschal 1.500 Euro der eingeworbenen Summe bei „Heidelberg University Publishing“ in einer eigenen Reihe publiziert werden. Bei der Wahl eines anderen Verlages müssen zusätzliche weitere externe Mittel eingeworben werden.
Der Antrag sollte nicht mehr als 5 Seiten umfassen. Zusätzlich muss ein Finanzierungsplan (max. 1 Seite) und ein Lebenslauf mit Publikationsliste (max. 2 Seite pro Person) eingereicht werden. [Times New Roman 12pt, Zeilenabstand 1,15].
Einreichfrist ist der 1. März 2019. Die vollständigen Unterlagen in einer PDF-Datei mit aussagekräftigem Dateinamen richten Sie bitte per Mail an hadw-konferenz2019@hadw-bw.de. Rückfragen richten Sie an Frau Dieta Svoboda-Baas (dieta.svoboda-baas@hadw-bw.de).